Social Media

Coming Soon

Unsere Social-Media-Kanäle befinden sich aktuell im Aufbau.

Wir freuen uns darauf, Sie schon bald auch auf Social Media begrüßen zu dürfen.

Produkte

Hanseatic Trade › Produkte › Erben & Schenken

Vermögen | Nachfolge | Sachwerte

Erben & Schenken

Vermögen vorausschauend übertragen – Möglichkeiten kennen, relevante Daten frühzeitig erfassen und die nächsten Schritte strukturiert vorbereiten.

Kinder 400.000 €* persönlicher Freibetrag
Ehegatten / Lebenspartner 500.000 €* persönlicher Freibetrag
Enkel 200.000 €* grundsätzlicher Freibetrag
Zeitraum 10 Jahre* Zusammenrechnung von Erwerben

* Vereinfachte Darstellung ausgewählter gesetzlicher Regelungen nach §§ 14 und 16 ErbStG. Die konkrete steuerliche Behandlung hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Vermögen vorausschauend betrachten

Vermögensübertragung beginnt mit einem Überblick

Wer Vermögen aufgebaut hat, beschäftigt sich früher oder später mit der Frage, wie dieses innerhalb der Familie oder an andere Personen weitergegeben werden kann. Dabei können Schenkungen zu Lebzeiten ebenso eine Rolle spielen wie die spätere Übertragung im Rahmen eines Nachlasses.

Eine frühzeitige Betrachtung kann dabei helfen, vorhandene Vermögenswerte, bestehende Beteiligungen und die persönlichen Rahmenbedingungen übersichtlich zusammenzustellen.

01
Vermögen erfassen Bestehende Vermögenswerte und Beteiligungen strukturiert zusammentragen und einen Überblick schaffen.
02
Freibeträge kennen Persönliche Freibeträge unterscheiden sich je nach Verwandtschaftsverhältnis und persönlicher Situation.
03
Frühzeitig planen Auch der zeitliche Ablauf früherer und zukünftiger Vermögensübertragungen kann relevant sein.
04
Sachwerte einbeziehen Auch bestehende Beteiligungen und Sachwertinvestments können Bestandteil einer Vermögens- und Nachfolgeplanung sein.
Orientierung

Persönliche Freibeträge im Überblick

Die Höhe des persönlichen Freibetrags richtet sich unter anderem nach dem Verhältnis zwischen der übertragenden und der begünstigten Person.

Ehegatten & Lebenspartner 500.000 €
Kinder 400.000 €
Enkel 200.000 €*
Übrige Personen der Steuerklasse I 100.000 €
Steuerklasse II / übrige Steuerklasse III 20.000 €

* Vereinfachte Darstellung. Für Kinder verstorbener Kinder gelten Besonderheiten. Mehrere innerhalb von zehn Jahren von derselben Person anfallende Vermögensvorteile werden nach § 14 ErbStG zusammengerechnet.

Sachwerte & Vermögensübertragung

Intelligente Vermögensübertragung mit Sachwertinvestments

Bei einer geplanten Schenkung kann es sinnvoll sein, Vermögen nicht ausschließlich als Geld zu übertragen. Ausgewählte Beteiligungen und Sachwertinvestments können – abhängig von der individuellen steuerlichen Situation und der jeweiligen Beteiligungsstruktur – steuerliche Vorteile bei der Vermögensübertragung ermöglichen.

Hanseatic Trade bietet Zugang zu neuen Beteiligungsmöglichkeiten, die sich für eine strukturierte Vermögensübertragung eignen können. Je nach persönlicher und steuerlicher Situation können dadurch Freibeträge des Beschenkten effizienter genutzt und die Möglichkeiten der Vermögensübertragung entsprechend skaliert werden.

So können geeignete Sachwertinvestments eine interessante Alternative zur direkten Übertragung von Geldvermögen darstellen und dabei helfen, vorhandene Freibeträge gezielter für die Vermögensübertragung an die nächste Generation einzusetzen.

Beispiel Investmentpartner

Dr. Peters Group

Auch Beteiligungen an Sachwertinvestments können Gegenstand eines Nachlasses oder einer Schenkung sein. Die Dr. Peters Group unterstützt Anleger und Erben unter anderem bei organisatorischen Schritten rund um die Übertragung bestehender Beteiligungen.

Hanseatic Trade kann hierbei als Ansprechpartner unterstützen, Informationen zusammenzuführen und den Kontakt zu den jeweiligen Beteiligten bzw. Investmentpartnern herzustellen.

i
Wichtiger Hinweis

Hanseatic Trade erbringt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die auf dieser Seite dargestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine individuelle steuerliche oder rechtliche Empfehlung dar.

Wir unterstützen Sie bei der strukturierten Erfassung und Zusammenstellung relevanter Informationen und Daten. Die steuerliche und rechtliche Beurteilung Ihrer persönlichen Situation sollte durch einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder einen entsprechend qualifizierten Berater erfolgen.

Persönlicher Austausch

Sie möchten sich mit Ihrer Vermögensübertragung beschäftigen?

Gemeinsam verschaffen wir uns zunächst einen Überblick über die relevanten Daten, Vermögenswerte und bestehenden Beteiligungen.

Persönliches Gespräch vereinbaren